Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hufbeschlagschmied Jörg Gogolin,

Teufelsmoorstr. 14, DE-27711 Osterholz-Scharmbeck

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen und Lieferungen bedeuten keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

Alle Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  1. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Meine Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt, sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch meine Auftragsbestätigung  zustande.

Für den Inhalt und die Ausführung sind meine Auftragsbestätigung und die darin spezifizierten Leistungen maßgebend. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl der zur Aufgabenerfüllung herangezogenen Leistungen bei mir. Ich bin berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

III.          Leistungszeiten und Lieferung

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Leistungen und Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Die Leistungen werden während meiner üblichen Geschäftszeiten erbracht. Ich bemühe mich stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Bereitschaft von Leistungen, Geräten und Materialien kann nicht übernommen werden. 

Leistungs- und Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt.

Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Leistungs- und Lieferzeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn ich an der Erfüllung meiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse auch beim Zulieferanten gehindert werde, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. 

Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Leistungs- und Lieferzeit unterbrochen.

2. Sollte ich bei einem von beiden Seiten vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Auftraggebers liegt, meine Leistungen nicht erbringen können, behalte ich mir vor, eine Kostenpauschale in Rechnung zu stellen, welche dem zeitlichen Aufwand und eventuellen Fahrtkosten entspricht.

IV. Leistungsort/Beschaffenheit

  1. Bei einem Erstbeschlag erbringe ich die Leistung vornehmlich in Anwesenheit des Auftraggebers  bzw. des Eigentümers, oder einer von ihm beauftragten Person, welche das Tier kennt und mir die notwendigen Informationen geben kann. Erbringe ich bei einem länger in meiner Betreuung befindlichen Pferd einen Beschlag oder Hufpflege, so obliegt es mir, meine Arbeit an dem Pferd an anderer Stelle durchzuführen.
  1. Der Pferdebesitzer/Eigentümer/Stallbetreiber/Klinik-/Betriebsinhaber hat die Pflicht, für das entsprechende Umfeld zu sorgen und die ordentliche Durchführung des Hufbeschlages sowie anderer Leistungen zu ermöglichen. Insbesondere muss der Beschlagplatz ausreichend groß und frei von scharfkantigen Gegenständen sein, um Verletzungen für Mensch und Tier zu vermeiden. Insoweit ist der Pferdehalter nach der Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, gefährliche Gegenstände im Umkreis von drei Metern zu entfernen. Der Platz soll trocken und sauber sowie ausreichend beleuchtet sein. Wird mir kein angemessener Arbeitsplatz angeboten, so kann ich die Erbringung der Leistung verweigern, oder unter Hinweis auf die Gefahren eine Haftung für Schäden, die aus diesem Umstand resultieren, verweigern.

V. Preise und Zahlungsbedingungen 

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses allgemein individuell kalkulierten gültigen Preise, ansonsten gilt die jeweils vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Leistungs- bzw. Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug netto Kasse fällig.

Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht angenommen.

Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Kunden begründen und bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Ausführung von Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistungen zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, bin ich berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben mir vorbehalten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

VI. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen, bleiben alle erfüllten Leistungen und gelieferten Waren mein Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

VII. Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VIII. Abnahme, Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit meiner Leistungen und Lieferungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung wird von mir getragen.

Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind mir unverzüglich anzuzeigen, und zwar: Bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung bzw. Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen mich hergeleitet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen mich innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei mir. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist meinerseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Ist eine Leistung oder Lieferung nicht vertragsgemäß, so behalte ich mir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat mir die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, so kann der Kunde nach Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.

Ist der Käufer Unternehmer, leiste ich für Mängel der Ware zunächst nach meiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ich bin jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Wählt der Kunde wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn ich die Vertragsverletzung arglistig verursacht habe.

Handelt es sich bei der von mir zu erbringenden Leistungen um ein Werk, stelle ich das vertragsmäßig hergestellte Werk zur Abnahme bereit. Der Kunde führt daraufhin eine Abnahme durch. Erweist sich das Werk als mangelfrei, erklärt der Kunde die Abnahme.

Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Sieht ein Einzelvertrag die Erstellung von Leistungen in abgrenzbaren und prüfbaren Teilleistungen und deren jeweilige Abnahme vor, bin ich verpflichtet, die Teilleistungen nach ihrer Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen. Im Übrigen gilt in diesen Fällen in Bezug auf die Teilleistung dasselbe, wie in Bezug auf die Abnahme des Gesamtwerkes in dieser AGB geregelt.

Nimmt der Auftraggeber das Werk nach dessen Bereitstellung zur Abnahme – entsprechendes gilt bei Vereinbarung der Abnahme von Teilleistungen nach Bereitstellung einer Teilleistung zur Abnahme – aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, gilt das Werk mit Ablauf von 21 Kalendertagen seit der Bereitstellung als abgenommen.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Erbringe ich Leistungen, die nicht unter meiner Gewährleistungspflicht fallen, bin ich berechtigt, diese dem Auftraggeber zu einem angemessenen Preis und gemäß den Bedingungen des Einzelvertrages in Rechnung zu stellen. Sofern in einem Einzelvertrag eine Vergütung nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart wird, gilt als in jedem Falle angemessen der in dem Einzelvertrag vereinbarte Stunden- oder Tagessatz.

IX. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern hafte ich bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem mir zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn mir Arglist vorwerfbar ist.

X. Schlussbestimmungen/Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mein jeweiliger Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.  

Vertragssprache ist deutsch.